Ziel der Leitlinien soll sein, bei der Datenverarbeitung die Menschrechte, insbesondere das Recht auf Datenschutz und das Recht auf den Schutz der Privatsphäre sicher zu stellen. Hintergrund ist die fortschreidende Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Ein darin beschriebener Grundsatz ist, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur dann erfolgen darf, wenn sie dem Individuum nützt oder – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte – die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessern kann.
Jedes Individuum soll weiterhin jederzeit Zugriff auf seine Daten haben und auch deren Löschung beauftragen können.
Was halten Sie davon? Haben Sie sich die Leitlinien im Detail angesehen? Bringen uns die Leitlinien aus Ihrer Sicht voran oder sind Sie nur ein Hindernis?
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