Apps auf Rezept

Startschuss für „Apps auf Rezept“

Am 06. Oktober 2020 wurden die ersten zwei „Apps auf Rezept“, durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), im neuen Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gelistet.

Die beiden Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) oder auch „Apps auf Rezept“ sind „Kalmeda“ und „velibra“. Sie sind damit Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland, die die Kosten für die Anwedungen übernehmen. Damit wurde die gesetliche Forderungen aus dem Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) umgesetzt und ein weiterer Schritt hin zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gemacht (siehe Beitrag DVG).

Digitale Gesundheitsanwendungen

Kalmeda ist eine Tinnitus-App, die Patienten mit einem chronischen Tinnitus eine leitlinienbasierte und verhaltenstherapeutische Therapie bietet. Um die Wirkung dieser digitalen Therapiemaßnahme zu untersuchen und damit einhergehend eine langfristige Aufnahme in das DiGa-Verzeichnis zu gewährleisten, führt das Tinnituszentrum der Berliner Charité eine Studie mit Kalmeda durch.

Im Gegensatz zu Kalmeda liegt bei der App Velibra schon ein Nutzennachweis vor, weshalb diese App von jetzt an dauerhaft im DiGa-Verzeichnis zu finden ist. Velibra soll Patienten mit bestimmten Angststörungen helfen. Bereits 2017 konnte eine Studie belegen, dass das Online-Therapieverfahren mittels der Web-App Kalmeda zu deutlich geringeren Beschwerden von Angstpatienten führte.

In den kommenden Wochen ist mit einer Erweiterung des DiGa-Verzeichnisses zu rechnen. Derzeit befinden sich 21 weitere Apps im Prüfverfahren des BfArM, bei über 75 weitere Anwendungen werden derzeit Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt.

Krankenhaus-Sektor

Aktuell ist es lediglich im ambulanten Sektor möglich, solche Digitalen Gesundheitsanwendungen zu verschreiben. Ich bin wirklich gespannt und interessiert daran, wie die Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements sinnvoll umsetzbar ist. Mit der Verschreibung einer DiGa ist aus meiner Sicht auch eine Beratung verbunden. Wie könnten wir diese im Krankenhaus gewährleisten und durch wen? Müsste man nicht schon recht früh beginnen den Patienten in der Anwendung der DiGa zu schulen bzw. aufzuklären, nicht erst im Entlassprozess? Dann wäre aus meiner Sicht auch die Compliance besser gegeben. Oder schafft man eine Instanz außerhalb des Krankenhauses, die den Patienten übernimmt und die nach Verodnung einer DiGa den Patienten weiter betreut? Könnte das eine ambulant tätige Praxis übernehmen? Oder sollten andere Lösungen gefunden werden?

Ich halte es für extrem sinnvoll, im Bereich der Gesundheitsförderung/Prävention oder auch zum Monitoring Patienten, die z. B. Anzeichen einer Diabetes haben oder anderer Erkrankungen, eine DiGa zu verschreiben. Dies würde vor allem dem Patienten, der im Fokus der Maßnahmen stehen sollte, aus meiner Sicht helfen.

 

Quelle: BfArM

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