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Gesetzentwurf Digitales-Versorgungs-Gesetz (DVG)

Auf mehreren Kanälen wurde heute über den Entwurf des geplanten Digitalen-Versorgungs-Gesetz geschrieben. Vor allem das Thema Gesundheits-Apps auf Rezept stand dabei im Focus.

Ärzte können, entsprechend dem Gesetzentwurf,  Apps in Zukunft verschreiben und bei den Krankenkassen abrechnen, sofern diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgenommen und in ein Verzeichnis eingetragen sind.

Aus meiner Sicht eine großer Schritt nach vorne im Dschungel der Gesundheitsapps. Sucht man sich im Play Store nur einmal beispielhaft Apps für Diabetes, kommt man auf über 200 Anwendungen. Laut einem Bericht der Ärztezeitung sind schon ca. 259.000 Gesundheits-Apps in den großen App-Stores abrufbar. Neben tausenden Fitnesstrackern und Ernährungs-Coaches, beschäftigt sich aber nur ein kleiner Teil davon mit „echter“ Medizin. Viele Apps sind also „nette Spielereien“, aber nur ein paar Apps auf dem Markt haben einen nachgewiesenen präventiven oder auch kurativen medizinischen Mehrwert für den Anwender.

Was halten Sie von dem Gesetzentwurf?

Artikel finden Sie u. a. bei netzpolitik.org

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